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   BGH, 09.10.1964 - 2 StR 300/64   

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https://dejure.org/1964,3142
BGH, 09.10.1964 - 2 StR 300/64 (https://dejure.org/1964,3142)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1964 - 2 StR 300/64 (https://dejure.org/1964,3142)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1964 - 2 StR 300/64 (https://dejure.org/1964,3142)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.09.1963 - 4 StR 325/63
    Auszug aus BGH, 09.10.1964 - 2 StR 300/64
    Aus ihm ergibt sich nur, daß der Angeklagte siebenmal wegen Fahrens ohne Führerschein, also wegen einer nicht sehr schwerwiegenden Straftat (vgl. BGHSt 19, 98), und elfmal wegen eines Vermögensdelikts, darunter im November 1953 wegen Betruges mit vier Monaten Gefängnis und im Juli 1960 wegen Rückfallbetruges und anderer Taten mit drei Jahren drei Monaten Zuchthaus bestraft worden ist.
  • BGH, 29.07.1960 - 1 StR 213/60

    Moped - § 263 StGB, Vermögensgefährdung, § 932 BGB, wirtschaftliche

    Auszug aus BGH, 09.10.1964 - 2 StR 300/64
    Die Entscheidung der Frage, ob dem Erwerber ein Vermögensschaden zugefügt worden ist oder nicht, hängt vielmehr bei gutgläubigem Erwerb einer unterschlagenen Sache davon ab, ob der Erwerber nach den Umständen des Einzelfalles mit der Geltendmachung eines auf die Behauptung der Bösgläubigkeit gestützten Herausgabeanspruches oder mit einer Anzeige wegen Hehlerei zu rechnen hat oder ob ihm sonst irgendwelche Nachteile drohen (BGHSt 15, 83, 86 [BGH 19.07.1960 - 1 StR 213/60]; BGH Urteil vom 22. Februar 1963 - 4 StR 503/62 -).
  • BGH, 18.06.1957 - 5 StR 148/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.10.1964 - 2 StR 300/64
    Zur Ermöglichung dieser Gesamtwürdigung bedarf es regelmäßig einer kurzen Darstellung der Vortaten nach Beweggrund, Hergang, Ausmaß und Begleitumständen (vgl. BGH MDR 1957, 562 mit Nachweisen), und zwar auch dann, wenn ein Angeklagter - wie hier - bereits früher einmal als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher verurteilt worden ist.
  • BGH, 22.02.1963 - 4 StR 503/62

    Widerstand gegen die Staatsgewalt in Tateinheit mit vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 09.10.1964 - 2 StR 300/64
    Die Entscheidung der Frage, ob dem Erwerber ein Vermögensschaden zugefügt worden ist oder nicht, hängt vielmehr bei gutgläubigem Erwerb einer unterschlagenen Sache davon ab, ob der Erwerber nach den Umständen des Einzelfalles mit der Geltendmachung eines auf die Behauptung der Bösgläubigkeit gestützten Herausgabeanspruches oder mit einer Anzeige wegen Hehlerei zu rechnen hat oder ob ihm sonst irgendwelche Nachteile drohen (BGHSt 15, 83, 86 [BGH 19.07.1960 - 1 StR 213/60]; BGH Urteil vom 22. Februar 1963 - 4 StR 503/62 -).
  • BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66

    Selbstfahrer - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung aufgrund der Täuschung

    Prozeßrisiko im Sinne einer als Vermögensschädigung anzuerkennenden Vermögensgefährdung setzt voraus, daß ein Bestreiten des Versicherungsschutzes den Versicherungsnehmern gegenüber irgendwelche Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BGH Urteile vom 22. Februar 1963 - 4 StR 503/62 - und 9. Oktober 1964 - 2 StR 300/64; BGHSt 15, 83, 87 f).
  • BGH, 08.05.1990 - 1 StR 52/90

    Einholung eines Steuerfachgutachtens - Persönlichkeitsstörung, der die Qualität

    Die bloße Tatsache, daß die Sache vom Täter auf strafbare Weise erlangt wurde und insofern mit einem "sittlichen Makel" behaftet ist, reicht hierbei nicht aus (BGHSt 1, 92; 3, 370; 15, 83; BGH GA 1956, 181; 1956, 182; BGH, Urteile vom 22. Februar 1963 - 4 StR 503/62 - und vom 9. Oktober 1964 - 2 StR 300/64).
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